Was erhalten Sie?
Es soll Ihnen der Aufenthalt an einer Institution der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens (keine parteipolitischen Institutionen) oder eines Bildungs- und Forschungsinstitutes ermöglicht werden, welches mindestens 300 km von Uetersen entfernt sein sollte. Die Auswahl sollte nach Rücksprache mit Frau Müller-Dassau Ihren persönlichen Interessen und Neigungen entsprechen.
Die Stipendiensumme beträgt zur Zeit max. 500 €.
Was wird erwartet?
Sie sollten sich frühzeitig bewerben, da gerade Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen langfristig planen müssen um einen Platz für Sie einrichten zu können. Als Zeitraum für Ihre Unternehmung sind die Sommer- oder Herbstferien vorgesehen.
Dem Antrag sind eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der Unternehmung, eine kurze Schilderung der angestrebten Maßnahme (z.B. Flyer, Anzeige, Auszüge aus Internetinformationen) und Ihrer Beweggründe, die Maßnahme zu wählen, beizufügen.
In einem ausführlichen Erfahrungsbericht sollen Sie Ihre während des Besuchs gesammelten Einblicke und Erfahrungen festhalten. Je nach Art der Unternehmung kann die Länge im Einzelfall variieren. Als Orientierung nehmen Sie bitte die Vorgabe 10-20 Seiten. Der Bericht sollte beginnen mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Person – mit Photo – sowie Ihrer Intention für den gewählten Aufenthalt. Außerdem muss dem Bericht eine Abrechnung über die ordnungsgemäße Verwendung des Stipendiums beigefügt werden (z.B. Fahrt, Unterkunft, Kopien, Porto). Die Originalbelege bewahren Sie bitte zunächst zu Hause auf und legen sie dann der Abrechnung bei. Ihr Taschengeld kann nicht abgerechnet werden! Am Ende Ihres Berichts ist ein kurzes von Ihnen unterzeichnetes Resümee sinnvoll.
Dieser Bericht soll bis Ende November fertig gestellt sein und Frau Müller-Dassau zur ersten Korrektur vorgelegt werden. Auf die exakte Beachtung der deutschen Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung ist zu achten. Bevor Sie Ihren Bericht vervielfältigen, geben Sie ihn bitte noch zur abschließenden Beurteilung an die Schulleitung (Herrn Stroh). Erst danach sind fünf Kopien anzufertigen. Ein Zertifikat über das Stipendium wird nur erteilt, wenn der Bericht mindestens mit befriedigend bewertet wird.
Die Arbeiten der Stipendiaten sowie deren Eindrücke und Erfahrungen werden im zweiten Schulhalbjahr der Schulöffentlichkeit bekannt gemacht. Für weitere Informationen beachten Sie bitte ggf.
den Schaukasten neben dem Haupteingang bzw. Hinweise im Internet.
Verfahren zur Beantragung eines Stipendiums
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler des Eingangsjahres.
Auswahlkriterien für die Gewährung eines Stipendiums
Gehen Sie keine finanziellen Verpflichtungen ein, bevor Sie die Zusage des Vorstandes der Studienstiftung des LMG bekommen haben. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er den Kriterien nicht entspricht.
Bei Fragen wenden Sie sich an Katja Hornhardt.