ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie
die Organisation und Verwaltung der Schule.
Er ist zuständig für alle Personalangelegenheiten und für die Unterrichtsverteilung.
Der Schulleiter vertritt die Schule nach außen und pflegt den Kontakt zur Schulaufsicht
und zum Schulträger sowie zu außerschulischen Kooperationspartnern.