Die Mittelstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. In dieser Zeit verändern sich viele SchülerInnen erfahrungsgemäß stark in ihrer Persönlichkeit. Da sich neben den schulischen Interessen auch viele persönliche Interessen verändern und gelegentlich miteinander in Konflikt geraten, ist die Bereitstellung von (sozial-) pädagogischen und schulpsychologischen Hilfen in dieser Phase der persönlichen Entwicklung von großer Bedeutung. Wir versuchen, diesen Anforderungen mit unserem Förderkonzept sowie der Schulsozialarbeit, aber natürlich auch mit unserer alltäglichen pädagogischen Arbeit zu begegnen.

 

Die 2. Fremdsprache (Französisch oder Latein) beginnt mit Beginn der Mittelstufe in Klasse 7. Die Klassen werden unter Berücksichtigung der Fremdsprachenwahl neu zusammengestellt. In den neuen Klassenverbünden verbleiben die SchülerInnen in der Regel bis zum Ende der 10. Klasse. Sie sollen in dieser Zeit so begleitet werden, dass sie die notwendige Leistungsbereitschaft entwickeln bzw. beibehalten und den individuellen Lernprozess zunehmend selbstständig organisieren. In Klasse 8 findet eine Klassenfahrt statt. Zudem kommt in Klasse 8 Wahlpflichtunterricht hinzu, der aus unterschiedlichen Fachbereichen (Fremdsprachen, Darstellendes Spiel, Chemie/Biologie, Physik, WiPo, Sport und Kunst) angeboten und in der Regel im 8. Jahrgang mit 4 und im 9. Jahrgang mit 2 Wochenstunden belegt wird. Hier liegt ein besonderer Fokus auf projektorientiertem Arbeiten, das den Schülerinnen und Schülern besondere Selbstwirksamkeitserfahrungen bietet.

 

In der 9. Klasse nehmen alle SchülerInnen an einem Betriebspraktikum teil. Dieses wird vom neu hinzukommenden Fach WiPO (Wirtschaft/Politik) vorbereitet und begleitet. Ein Bewerbungstraining erfolgt bereits in der 8. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichtes.

 

Nach der geltenden Landesverordnung über Gymnasien (GymVO) steigen die SchülerInnen in der Mittelstufe ohne Versetzungsbeschluss bis in die Klassenstufe 9 auf. Bei schwerwiegenden Leistungsmängeln kann die Klassenkonferenz allerdings die Wiederholung einer Klassenstufe empfehlen oder das Aufsteigen unter Vorbehalt beschließen. Im letztgenannten Fall müsste der Schüler bzw. die Schülerin die festgestellten Mängel bis zur Halbjahreskonferenz des folgenden Schuljahres behoben haben. Sollte dies nicht der Fall sein (Konferenzbeschluss), muss er oder sie in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten.

 

In Klasse 10 und 11 erfolgt die Versetzung mit Versetzungsbeschluss.  Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, bei denen eine erfolgreiche Mitarbeit in der folgenden Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Die Versetzung in die 10. Klasse kann unter Vorbehalt erfolgen. Mit dem erfolgreichen Absolvieren der 9. Klasse wird der erste allgemeinbildende Schulabschluss erreicht (ESA). Mit dem erfolgreichen Absolvieren der 10. Klasse wird der mittlere allgemeinbildende Schulabschluss (MSA) erreicht.

 

Am Ende der Mittelstufe, also der 10. Klasse, erfolgt die Versetzung in das Eingangsjahr der gymnasialen Oberstufe. Generell gilt: Versetzt wird, wer in nicht mehr als einem Fach ein mangelhaft (5) erreicht hat und in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Schnitt von 4,0 halten kann. Über alle weiteren Versetzungen entscheidet die Versetzungskonferenz.