Die Mittelstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 9. In dieser Zeit verändern sich viele SchülerInnen erfahrungsgemäß stark in ihrer Persönlichkeit. Da sich neben die schulischen jetzt viele persönliche Interessen schieben und gelegentlich miteinander in Konflikt geraten, ist die Bereitstellung von (sozial-) pädagogischen Hilfen in dieser Phase der schulischen Entwicklung von großer Bedeutung. Wir versuchen, diesem Umstand mit unserem Förderkonzept und der Schulsozialarbeit, aber natürlich auch der alltäglichen pädagogischen Arbeit Rechnung zu tragen.
Nachdem der Beginn der 2. Fremdsprache (Französisch oder Latein) in die 6. Klasse vorgezogen und diese in Kursen unter Beibehaltung der Klassen aus der Jahrgangsstufe 5 unterrichtet wurde, werden die Klassen mit Beginn der 7. Klasse neu zusammengestellt. Die SchülerInnen verbleiben in diesen bis zum Ende der 9. Klasse. Sie sollen in dieser Zeit so begleitet werden, dass sie die notwendige Leistungsbereitschaft entwickeln bzw. beibehalten und den individuellen Lernprozess zunehmend selbstständig organisieren. Am Ende der 7. Klasse (manchmal auch zu Beginn der 8.) findet eine Klassenfahrt statt. Ebenfalls am Ende der 7. Klasse wählen die SchülerInnen Wahlpflichtkurse (WPK), die aus unterschiedlichen Fachbereichen (Fremdsprachen, Darstellendes Spiel, Chemie/Biologie, Physik, WiPo, Sport und Kunst) angeboten und in der Regel im 8. Jahrgang mit 4 und im 9. Jahrgang mit 2 Wochenstunden belegt werden.
Ab der 8. Klasse werden die Fächer Wirtschaft und Politik (WiPo) und Chemie neu unterrichtet. In dieser Klassenstufe beginnen mit den Bewerbungsschreiben, die in Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen trainiert werden, die Vorbereitungen für das Betriebspraktikum. Dieses findet am Beginn des 2. Halbjahres im Jahrgang 9 statt und wird unter der Federführung der Fachschaft WiPo von den entsprechenden Lehrkräften betreut. Das Betriebspraktikum wird in Betrieben durchgeführt, die von den SchülerInnen selbst gewählt werden.
Nach der geltenden Schulartverordnung Gymnasium (SAVO Gym) steigen die SchülerInnen in der Mittelstufe ohne Versetzungsbeschluss bis in die Klassenstufe 9 auf. Bei schwerwiegenden Leistungsmängeln kann die Klassenkonferenz allerdings die Wiederholung einer Klassenstufe empfehlen oder das Aufsteigen unter Vorbehalt beschließen. Im letztgenannten Fall müsste der Schüler bzw. die Schülerin die festgestellten Mängel bis zur Halbjahreskonferenz des folgenden Schuljahres behoben haben. Sollte dies nicht der Fall sein (Konferenzbeschluss), muss er oder sie in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten.
Am Ende der Mittelstufe, also der 9. Klasse, erfolgt die Versetzung in das Eingangsjahr der gymnasialen Oberstufe. Generell gilt: Versetzt wird, wer in nicht mehr als einem Fach ein mangelhaft (5) erreicht hat. Über alle weiteren Versetzungen entscheidet die Versetzungskonferenz.