Unverändert bleibt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer förmlichen Anerkennung der LRS eine Arbeitszeitverlängerung von fünf Minuten pro Schulstunde in den Klausuren erhalten – auch in den schriftlichen Abiturprüfungen. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.
Eine zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibleistungen wird unter drei Voraussetzungen gewährt:
Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!
1. Zeugnisvermerk:
"Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet."
Die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen umfasst alle Fächer. In diesem Falle wird von den gültigen Regelungen zum Punktabzug bei Schwächen im Elementarbereich in einer Klausur kein Gebrauch gemacht. Für Deutsch und die Fremdsprachen gelten besondere Regelungen.
2. Klausurnoten (Leistungsnachweise)
Für alle Fächer außer Deutsch und Fremdsprachen gilt:
Fremdsprachen, z.B. Englisch
Die Note für die Sprachrichtigkeit in Klausuren wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens ermittelt. Die Rechtschreibleistungen werden unter dem Punkt „Orthografie“ bewertet und zurückhaltend gewichtet.
Deutsch
In die Gesamtnote fließen die Verstehensleistung und Darstellungsleistung. Der Bereich der “Verstehensleistung” hat bei der Gesamtbewertung ein stärkeres Gewicht als der der “Darstellungsleistung”.
Wird der Antrag gestellt, wird der Bereich „Einhalten grammatikalischer und orthografischer Regeln“ innerhalb der Darstellungsleistung zurückhaltend gewichtet.
Gültig für schriftliche Leistungen in allen Fächern und für das Fach Deutsch.