Regelungen für LRS in der Oberstufe


Download
LRS Informationen Oberstufe aktuell.pdf
Adobe Acrobat Dokument 417.9 KB
Download
Antrag zurückhaltende Gewichtung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 184.7 KB

Ausgleichsmaßnahmen

Unverändert bleibt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer förmlichen Anerkennung der LRS eine Arbeitszeitverlängerung von fünf Minuten pro Schulstunde in den Klausuren erhalten – auch in den schriftlichen Abiturprüfungen. Dafür muss kein Antrag gestellt werden. 


Zusätzlicher Notenschutz

Eine zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibleistungen wird unter drei Voraussetzungen gewährt:

  • einer in der Sekundarstufe I förmlich anerkannten LRS
  • keine mindestens ausreichenden Rechtschreibleistungen über einen Zeitraum von einem halben Jahr
  • ein formloser Antrag

Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!


Folgen dieses Antrags

1.  Zeugnisvermerk: 

"Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet."

  • in allen Halbjahren, in denen der Erlass mindestens einmal Anwendung gefunden hat,
  • auch dann, wenn der Antrag im Laufe des Halbjahres wieder zurückgenommen wird,
  • im Abiturzeugnis, wenn der LRS-Erlass auch nur einmal in Q1.1 bis Q2.2 angewendet wurde.

Die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen umfasst alle Fächer. In diesem Falle wird von den gültigen Regelungen zum Punktabzug bei Schwächen im Elementarbereich in einer Klausur kein Gebrauch gemacht. Für Deutsch und die Fremdsprachen gelten besondere Regelungen. 

 

2. Klausurnoten (Leistungsnachweise)

Für alle Fächer außer Deutsch und Fremdsprachen gilt: 

  • In der Einführungsphase hat die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibung keine Auswirkungen auf die Gesamtnote.
  • In der Qualifikationsphase gilt:
    • Q1: maximal 1 Punkt Unterschied bei Klausuren, die mit 6 Punkten oder besser bewertet werden.
    • Q2: maximal 2 Punkte Unterschied (wie im Abitur)

Fremdsprachen, z.B. Englisch

Die Note für die Sprachrichtigkeit in Klausuren wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens ermittelt. Die Rechtschreibleistungen werden unter dem Punkt „Orthografie“ bewertet und zurückhaltend gewichtet.

Deutsch

   In die Gesamtnote fließen die Verstehensleistung und Darstellungsleistung. Der Bereich der “Verstehensleistung” hat bei der Gesamtbewertung ein stärkeres Gewicht als der der “Darstellungsleistung”.

 

Wird der Antrag gestellt, wird der Bereich „Einhalten grammatikalischer und orthografischer Regeln“ innerhalb der Darstellungsleistung zurückhaltend gewichtet.

 


Beurteilungsbogen

Gültig für schriftliche Leistungen in allen Fächern und für das Fach Deutsch.

Download
Beurteilungsbogen_Sprachrichtigkeit.pdf
Adobe Acrobat Dokument 425.4 KB