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Schülerfahrkarten

Schülerfahrkarten

Diese Informationen beziehen sich auf die Beantragung einer durch den Schulträger bzw. durch den Kreis organisierten und finanzierten Schülerfahrkarte. Das Verfahren wird für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen.

Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr 2023/24  a) zur Schule kommen bzw.  b) eine neue Schule besuchen  und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Schülerfahrkarte erfüllen, können voraussichtlich ab März 2023 online unter www.ticket-olav.de einen Antrag für eine Schülerfahrkarte stellen.  Für die Antragstellung benötigen Sie ein digitales Passfoto vom Schulkind (ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich).  Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 2023/24 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens zum 31. Mai 2023 online gestellt worden sein. 
Für Bestandsschulkinder, die bereits eine Schülerfahrkarte über OLAV erhalten haben müssen Eltern bzw. Sorgeberechtigte keinen neuen Antrag stellen. Für die notwendige Antragsaktualisierung informieren wir Sie gesondert und rufen Sie hierzu online auf. Sollten sich hierbei keine Änderung ergeben, bleibt die bisherige Fahrkarte weiter gültig. Sie erhalten keine neue Fahrkarte für das Schuljahr 2023/24. Ein neuer Antrag ist nur bei einem Schulwechsel oder Wohnungswechsel unter Nutzung Ihrer bereits erhaltenen Login-Daten unter www.ticket-olav.de erforderlich.

 Wer ist berechtigt, eine Schülerfahrkarte über OLAV zu erhalten? 

Auf Antragstellung wird Schülerinnen und Schülern in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg oder Stormarn eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende (oder im Kreis Pinneberg berufliche) öffentliche Schule handelt, bei denen eine der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird (im Kreis Pinneberg besteht auch für die Jahrgangsstufen 11-13 ein Anspruch), die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und diese die notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes aufweist. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird schon bei der Online-Antragstellung geprüft. 

Was kostet die bei OLAV beantragte Schülerfahrkarte? 

Die über die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten organisierte Schülerfahrkarte ist zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Soll eine andere Schule als die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht werden, kann ein Selbstzahlerbetrag für das Schuljahr entstehen. Dieser Betrag wird Ihnen bei der Online-Antragstellung und im digitalen Bescheid mitgeteilt. 

Möchten Sie weitere Informationen haben? 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ticket-olav.de unter FAQ. Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahr-karten (montags und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 – 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.