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b) Bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen bleiben digitale Endgeräte, einschließlich Smartwatches, ausgeschaltet in der Schultasche. Ab Klassenstufe 10 sind alle privaten Geräte vor Beginn jeder Prüfung bei der Lehrkraft abzugeben. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann bereits als Täuschungsversuch gewertet werden. Die Abgabe kann auch in unteren Klassenstufen von der Lehrkraft angeordnet werden.

c) Die funktionale Nutzung digitaler Endgeräte, auch von Handys, im Unterricht oder in Prüfungen bleibt hiervon unberührt und wird von der Fachlehrkraft im Einzelfall geregelt. Private digitale Endgeräte werden im Unterricht der Klassenstufen 5 – 8 nicht verwendet. Die Schule fordert das Mitbringen eigener Geräte grundsätzlich nicht ein.

d) Video- und Tonaufzeichnungen in der Schule, die nicht unmittelbar mit Unterrichtszwecken verbunden sind, sind grundsätzlich untersagt. Es gelten das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht.