Unsere Schule ist Lern- und Lebensraum, mit dem sich alle am Schulleben Beteiligten identifizieren können sollen. Im Sinne eines gelingenden Schullebens verpflichten sich die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen, Rücksicht aufeinander zu nehmen und tolerant und verantwortungsbewusst innerhalb und außerhalb der Schule zu handeln.
Gemeinsame Vereinbarungen erleichtern das Miteinander im Alltag. Wir einigen uns daher auf die folgenden Regeln:
1. Die Schultüren werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Während der unterrichts-freien Zeit halten sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne ausdrücklichen Auftrag in Fach-räumen oder Fluren auf. Für Freistunden stehen der eigene Klassenraum und nach Absprache mit dem Stundenplanbüro nicht genutzte andere Klassenräume zur Verfügung. Sofern geöffnet, können auch die Cafeteria oder die Infothek genutzt werden.
2. In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme des Klassendienstes direkt auf den Schulhof. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen in ihren Klassenräumen oder im Oberstufengebäude bleiben. Vor Verlassen der Klassenräume achtet der Klas-sendienst darauf, dass gelüftet und die Beleuchtung ausgeschaltet wird. Bei schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Klingeln bekanntgegeben, dass die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben dürfen. Nach Schulschluss achtet der Klassendienst darauf, dass die Fenster geschlossen werden und die Beleuchtung ausgeschaltet wird.
3. Die Cafeteria ist in den Freistunden allgemeiner Aufenthaltsraum. In den Pausen dient sie nur dem Kauf von Speisen und muss nach dem Kauf verlassen werden.
4. Zum unmittelbaren Schulgelände zählen alle Schulgebäude, der Schulhof, die Sporthalle und der Sportplatz. Das erweiterte Schulgelände umfasst darüber hinaus den Weg zur Mensa. Aufgrund der der Schule obliegenden Aufsichtspflicht bleiben die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 10. Klassen während der gesamten Unterrichtszeit und der Pausen auf dem unmittelbaren Schulgelände. In den Mittagspausen wird der Aufenthaltsbereich auf das erweiterte Schulgelände ausgedehnt. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen halten sich während der gesamten Unterrichtszeit und der Pausen auf dem erweiterten Schulgelände auf. In den Mittagspausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und der Oberstufe das erweiterte Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können das Schulgelände darüber hinaus während der Pausen und ihrer Freistunden verlassen.
5. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Zufahrt zu den Fahrradständern von der Seminarstraße aus ist jedoch mit Rücksichtnahme und im Schritttempo erlaubt. Wer von der Richthofenstraße mit dem Fahrrad auf direktem Weg zu den Fahrradständern will, schiebt sein Rad über den Schulhof.
6. Das Werfen mit Gegenständen aller Art ist gefährlich und wegen akuter Verletzungsgefahr daher verboten. Ballspiele sind auf dem Schulhof erlaubt, im Gebäude sind sie jedoch verboten.
7. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände generell untersagt. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Besucherinnen und Besucher gleichermaßen. Über Ausnahmen im Rahmen des Getränkeausschanks bei Schulveranstaltungen entscheidet der Schulleiter beziehungsweise die Schulkonferenz.
8. LMG – Regelung für die private Nutzung digitaler Endgeräte: Digitale Endgeräte (z. B. Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets, Laptops) dürfen von Schülerinnen und Schülern auf eigene Verantwortung mitgebracht werden. Dabei gelten folgende verbindliche Regelungen:
a) Auf dem Schulgelände dürfen private digitale Endgeräte grundsätzlich nicht genutzt werden und bleiben ausgeschaltet in der Tasche. Smartwatches sind auf dem gesamten Schulgelände in den Nicht-stören- Modus zu schalten. Diese Regelungen gelten auch in der Mensa. Ausgenommen hiervon sind für Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Jahrgang das Oberstufengebäude, die Klassenräume des Neubaus sowie die Flure in der 1. und 2. Etage des Neubaus – ausschließlich während der Unterrichtspausen und Freistunden.
b) Bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen bleiben digitale Endgeräte, einschließlich Smartwatches, ausgeschaltet in der Schultasche. Ab Klassenstufe 10 sind alle privaten Geräte vor Beginn jeder Prüfung bei der Lehrkraft abzugeben. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann bereits als Täuschungsversuch gewertet werden. Die Abgabe kann auch in unteren Klassenstufen von der Lehrkraft angeordnet werden.
c) Die funktionale Nutzung digitaler Endgeräte, auch von Handys, im Unterricht oder in Prüfungen bleibt hiervon unberührt und wird von der Fachlehrkraft im Einzelfall geregelt. Private digitale Endgeräte werden im Unterricht der Klassenstufen 5 – 8 nicht verwendet. Die Schule fordert das Mitbringen eigener Geräte grundsätzlich nicht ein.
d) Video- und Tonaufzeichnungen in der Schule, die nicht unmittelbar mit Unterrichtszwecken verbunden sind, sind grundsätzlich untersagt. Es gelten das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht.
e) Auf Klassenfahrten und anWandertagen wird die Nutzung digitaler Geräte nach Maßgabe der Lehrkraft geregelt.
In Notfällen (Gefahrensituationen) ist die Handynutzung erlaubt.
9. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler einen Schaden verursachen, meldet sie/er dies bitte umgehend den Hausmeistern. Schäden im Klassenraum werden den Hausmeistern von der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher mitgeteilt.
10. Jede Nutzung des Schulgeländes, des Schulgebäudes und der Sporthalle außerhalb des Unterrichts muss vom Schulleiter genehmigt und beim Hausmeister angemeldet sein. Dies gilt auch für Klassenfeste.
11. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Gäste melden sich bitte im Geschäftszimmer an.
