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b) Bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen bleiben digitale Endgeräte, einschließlich Smartwatches, ausgeschaltet in der Schultasche. Ein Verstoß gegen diese Regelung gilt bereits als Täuschungsversuch. Die Abgabe aller Geräte während der Prüfungszeit kann von der Lehrkraft angeordnet werden.

c) Die funktionale Nutzung digitaler Endgeräte, auchHandys, imUnterricht oder in Prüfungen bleibt davon unberührt und wird von der Fachlehrkraft in der Einzelsituation geregelt. Die Schule fordert das Mitbringen eigener Geräte grundsätzlich nicht ein.

d) Nicht direkt mit Unterrichtszwecken verbundene Video-und Tonaufzeichnungen in der Schule sind grundsätzlich untersagt. Es gelten das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht.