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Willkommen in der Oberstufe!

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase.

In ihr sollen die SchülerInnen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die Studierfähigkeit erhalten. Das besondere Ziel der Profiloberstufe ist die Stärkung des selbständigen Lernens und die wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit einer Vertiefung in Schwerpunktbereichen.

Julia Mischok

Frau Mischok berät zu allen Fragen rund um die Schullaufbahn für die Oberstufe.

Am Ende des Schuljahres finden die Wahlen der Abiturprüfungsfächer statt.

Abgabe der Wahlzettel:

08.05.26

Das Entschuldigungsverfahren:

  • Wenn man den Unterricht nicht besuchen kann, meldet man sich morgens im Geschäftszimmer ab.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler führt ein Entschuldigungsheft, das im Geschäftszimmer für 1,50 Euro erhältlich ist.
  • Das untere Feld wird von der Profillehrkraft geprüft und unterschrieben.
  • Voraussetzungen der Entschuldbarkeit: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten • Entschuldigungstext mit Datumsangabe • Fünftagesfrist (Schultage!) eingehalten • Vollständige Angaben in der Wochenübersicht mit Angabe aller verpassten Stunden • Ärztliche Bescheinigung bei Fehlzeiten von mehr als drei Tagen oder Fehlzeit beim Sportunterricht am Nachmittag
  • Abgabe bei der Oberstufenleitung in Ausnahmefällen: Überprüfung der ärztlichen Bescheinigung bei verpassten Klausuren oder sonstigen angekündigten Leistungsnachweisen, Bestätigung durch Stempel und Kürzel, bitte das Fach der Klausur eintragen! • Genehmigung von Beurlaubungen • evtl. Übernahme der Entschuldigungen bei hohen Fehlzeiten und bei Attestpflicht
  • Nachweis bei der Fachlehrkraft: Kontrolle, ob Stunden entschuldigt waren in Hinblick auf die Bewertung entweder in der App oder auf Nachfrage im Entschuldigungsheft • falsch eingetragene Fehlstunden/ unentschuldigte Stunden umgehend melden und klären • Sportlehrkräfte kontrollieren für ihren Nachmittagsunterricht, ob eine ärztliche Bescheinigung vorlag

Am Ende des ersten Schuljahres kann man die Fachhochschulreife erwerben.

Bestätigung der Abiturprüfungsfächer

Nach Erhalt der Übersicht der gewählten Fächer: Abgabe bis 15.06.26

Mit bestandenem Abitur wird die Hochschulreife erlangt.

NEU ab 2025/2026: Wirtschaftpraktikum im E-Jahrgang

Termin für den kommenden E-Jahrgang: Donnerstag, 12.03.2026 bis Mittwoch, 25.03.2026
Information zum Wirtschaftspraktikum

Information für neue OberstufenschülerInnen

  • Jahrgangsversammlung der 10. Klassen: 30.01.26, Aula
  • Informationen für Eltern und Außenbewerber: 04.02.26, 19:00 Uhr, Aula
  • Abgabe des Wahlzettels für das Schuljahr 2025/26: bis 27.03.26

Wahlzettel für den zukünftigen E-Jahrgang:

Das Profilangebot des Ludwig-Meyn-Gymnasiums für die Einführungsphase 2025/26 steht noch nicht fest. Folgende Profile wurden bisher angeboten:

Grundsätzlich entscheidet die Wahl der Schülerinnen und Schüler, welche Profile tatsächlich eingerichtet werden. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Profil.

Profile:

  • Sprachliches Profil | Profilfach ENGLISCH | mit Sprachen fit für Europa und die Welt
  • Naturwissenschaftliches Profil (MINT) | Profilfach PHYSIK | Physik – Fundamente der Welt
  • Naturwissenschaftliches Profil (MINT) | Profilfach BIOLOGIE | Zukunft nachhaltig gestalten
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil | Profilfach GESCHICHTE | Europa – nur eine Idee?
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil | Profilfach GEOGRAPHIE | Zukunft nachhaltig gestalten
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil | Profilfach WIRTSCHAFT & POLITIK | Gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
  • Ästhetisches Profil | Profilfach KUNST | mit allen Sinnen – der Mensch und seine Vorstellungen
  • Ästhetisches Profil | Profilfach MUSIK | der Mensch im Spiegel der Künste

Fächerbelegung und Stundenzahlen der Profile:

Bedingungen zur Aufnahme :

  • Gymnasien: Versetzung in die Oberstufe mit dem Sommerzeugnis 2025
  • Gemeinschaftsschulen: Versetzung in die Oberstufe mit dem Sommerzeugnis oder durch einenqualifizierenden MSA
  • Über die individuelle Aufnahme entscheidet die Schulleitung

Bewerbung

  • Januar: Teilnahme am Informationsabend zur Profiloberstufe (siehe Termine)
  • Februar: Bewerbungen der Neuzugänge (mit E-Mail-Adresse, Foto, die beiden letzten Zeugniskopien)
  • März: Persönliche Beratung für Außenbewerber:innen durch die Oberstufenleitung
  • Abgabe des Wahlzettels: siehe Termine

Ausgleichsmaßnahmen

Unverändert bleibt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer förmlichen Anerkennung der LRS eine Arbeitszeitverlängerung von fünf Minuten pro Schulstunde in den Klausuren erhalten – auch in den schriftlichen Abiturprüfungen. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.

Beurteilungsbogen

Gültig für schriftliche Leistungen in allen Fächern und für das Fach Deutsch.

Zusätzlicher Notenschutz

Eine zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibleistungen wird unter drei Voraussetzungen gewährt (Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!):
  • eine in der Sekundarstufe I förmlich anerkannte LRS
  • keine mindestens ausreichenden Rechtschreibleistungen über einen Zeitraum von einem halben Jahr
  • ein formloser Antrag

Folgen dieses Antrags

1. Zeugnisvermerk: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet.“
  • in allen Halbjahren, in denen der Erlass mindestens einmal Anwendung gefunden hat
  • auch dann, wenn der Antrag im Laufe des Halbjahres wieder zurückgenommen wird
  • im Abiturzeugnis, wenn der LRS-Erlass auch nur einmal in Q1.1 bis Q2.2 angewendet wurde.
Die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen umfasst alle Fächer. In diesem Falle wird von den gültigen Regelungen zum Punktabzug bei Schwächen im Elementarbereich in einer Klausur kein Gebrauch gemacht. Für Deutsch und die Fremdsprachen gelten besondere Regelungen.

2. Klausurnoten (Leistungsnachweise), für alle Fächer außer Deutsch und Fremdsprachen gilt:
  • In der Einführungsphase hat die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibung keine Auswirkungen auf die Gesamtnote.
  • In der Qualifikationsphase gilt: Q1: maximal 1 Punkt Unterschied bei Klausuren, die mit 6 Punkten oder besser bewertet werden.
  • In der Qualifikationsphase gilt: Q2: maximal 2 Punkte Unterschied (wie im Abitur)
Fremdsprachen, z.B. Englisch: Die Note für die Sprachrichtigkeit in Klausuren wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens ermittelt. Die Rechtschreibleistungen werden unter dem Punkt „Orthografie“ bewertet und zurückhaltend gewichtet.

Deutsch: In die Gesamtnote fließen die Verstehensleistung und Darstellungsleistung. Der Bereich der “Verstehensleistung” hat bei der Gesamtbewertung ein stärkeres Gewicht als der der “Darstellungsleistung”. Wird der Antrag gestellt, wird der Bereich „Einhalten grammatikalischer und orthografischer Regeln“ innerhalb der Darstellungsleistung zurückhaltend gewichtet.
  • Die Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt muss bei der Schulleitung beantragt werden.
  • Nach der Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn in der Regel in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde.
  • Besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase im Rahmen eines mindestens halbjährigen, höchstens einjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können nach Rückkehr einen Antrag auf Überspringen eines Schulhalbjahres der Einführungszeit oder der gesamten Einführungszeit stellen.
  • Schülerinnen und Schülern, die im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Rahmen eines mindestens halbjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können auf Antrag Ergebnisse aus der Einführungsphase auf die für die Qualifikationsphase geregelten Verpflichtungen angerechnet werden, bei halbjährigem Aufenthalt nur die Ergebnisse aus dem zweiten Halbjahr der Einführungszeit.
  • Über die Anträge entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter.
  • Ausländische Leistungsnachweise können bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden.