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Studienstiftung und Stipendien des LMG

Stipendien der Studienstiftung geben die Möglichkeit, sich in der Q1 während der Sommer- oder Herbstferien fachlich intensiv durch Seminare, Workshops oder ähnlichem fortzubilden und dienen damit auch der Berufsorientierung.

Bewerbungsverfahren: Katja Hornhardt

Studienstiftung: Alexej Stroh

Stipendien: Sönke Zankel

Termine nach Vereinbarung
Was ist die Studienstiftung des LMG? Die Studienstiftung des LMG wurde von einem ehemaligen LMG-Schüler für jetzige LMG-Schüler*innen der Oberstufe gegründet, welche sich außerhalb der Unterrichtszeit und außerhalb ihres Heimatkreises weiterbilden wollen. Diese Aktivität wird finanziell mit einem Betrag von maximal 500,-- Euro unterstützt.

Verfahren zur Beantragung eines Stipendiums der Studienstiftung des LMG

  • Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler des Eingangsjahres.
  • Der Antrag für ein Stipendium ist bis zum 31. März eines jeden Jahres schriftlich an den Vorstand der Studienstiftung über den Schulleiter zu richten.
Der Antrag ist zu begründen, die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens (Geben Sie eine Bankverbindung an!) sind darzulegen und die Stellungnahme einer Fachlehrkraft oder der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers sind beizulegen.
  • Das Vorhaben kann im oder nach Abschluss des Eingangsjahres durchgeführt werden und muss spätestens am 15. November des Jahres beendet sein.
  • Nach dem Aufenthalt muss ein ausführlicher Erfahrungsbericht angefertigt werden, dessen Qualität zunächst von Frau Hornhardt und im Anschluss durch den Vorstand beurteilt wird. Eine Druckversion des Berichts wird in der Schulinfothek veröffentlicht. Der Stipendiat/die Stipendiatin stellt ihr/sein Projekt im zweiten Schulhalbjahr der Schulöffentlichkeit in geeigneter Form vor.
  • Eine Abrechnung des Vorhabens mit den gesammelten Original-Belegen aller Ausgaben für Fahrt, Material, Unterkunft, Verpflegung u.a. (sortiert nach Zweck, kleinere Belege auf Bögen geklebt) im Anhang, ist vorzulegen.

Auswahlkriterien für die Gewährung eines Stipendiums

  • Das geplante Vorhaben muss eindeutig Bildungscharakter aufweisen, Reisen mit touristischem Interesse werden nicht gefördert.
  • Das Vorhaben soll der Förderung des Verständnisses von wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen dienen; dazu können Maßnahmen gefördert werden, die einen Einblick in die Tätigkeit von Unternehmen, Forschungsinstitutionen u.ä. gewähren.
  • Gefördert werden können ferner die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen von Verbänden, Gewerkschaften u.ä. sowie Studienreisen, die Ziffer 1. entsprechen.
  • Dem Stipendiaten/der Stipendiatin steht die Auswahl des Studienziels frei, solange der Zweck einem Bildungsanliegen entspricht und der örtliche Mittelpunkt des gewählten Interessenbereiches in der Regel mindestens 300 km von Uetersen entfernt liegt und mehrtägig ist.
  • Über die Gewährung und die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vorstand der Studienstiftung des LMG. Derzeit hat der Vorstand beschlossen die Obergrenze der Förderung pro Stipendium auf 500 € festzulegen.
Gehen Sie keine finanziellen Verpflichtungen ein, bevor Sie die Zusage des Vorstandes der Studienstiftung des LMG bekommen haben. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er den Kriterien nicht entspricht. Bei Fragen wenden Sie sich an Katja Hornhardt.

Was wird erwartet?

Vorher: Bewerbung um ein Stipendium (Antrag)

Anmeldung (unverbindlich):
Bitte melden Sie bei Frau Hornhardt frühzeitig und zunächst ohne Verpflichtung Ihr Interesse am Stipendium. Sie berät sie auch gern zu möglichen Zielen und der Bewerbung selbst. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Ziele, Zeiten und die Kosten, die entstehen. Als Zeitraum für Ihre Unternehmung sind unterrichtsfreie Zeiten wie die Sommer-, Herbst- oder Frühjahrsferien vorgesehen.
Die Bewerbung/der Antrag auf ein Stipendium:
Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf ein Stipendium (nach mündlicher Absprache mit Frau Hornhardt, mit Anschrift an Herrn Stroh). In ihm sind enthalten bzw. beizufügen: 

  • eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der Unternehmung
  • eine kurze Schilderung der angestrebten Maßnahme (z.B. Flyer, Anzeige, Auszüge aus Internetinformationen) und
  • eine kurze Schilderung Ihrer Beweggründe, die Maßnahme zu wählen.
  • eine Stellungnahme einer Fachlehrkraft oder der Klassenleitung.
Adressat: Studienstiftung des LMG, Herr Stroh, Seminarstraße 10, 25436 Uetersen

Über den Antrag und die Höhe des Stipendiums entscheidet dann der Vorstand.


Gehen Sie vor der Zusage keine finanziellen Verpflichtungen ein.

Nachher: Erfahrungsbericht (verbindlich)

Nach dem Aufenthalt sollen Sie in einem ausführlichen Erfahrungsbericht Ihre während des Besuchs gesammelten Einblicke und Erfahrungen festhalten. Je nach Art der Unternehmung kann die Länge im Einzelfall variieren, erwartet werden ca. 15 Seiten (inklusive Fotos).

Inhalt/Aufbau:

  • kurze Vorstellung Ihrer Person mit Foto
  • kurze Vorstellung Ihrer Intention/Motivation für den gewählten Aufenthalt.
  • Erfahrungsbericht (Hauptteil)
  • Fazit mit Unterschrift

  • Abrechnung über die ordnungsgemäße Verwendung des Stipendiums mit Originalbelegen (z.B. Anfahrt, Unterkunft, Gebühren, Porto). Ihr Taschengeld kann nicht abgerechnet werden! Bitte geben Sie auch Ihre Kontoverbindung an.
Dieser Bericht soll bis November fertig gestellt sein und Frau Hornhardt zur ersten Korrektur zugeschickt werden. Auf die exakte Beachtung der deutschen Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung ist zu achten. Frau Hornhardt gibt Ihnen dann Rückmeldungen zu dem Bericht, die Sie bitte beachten/einarbeiten bevor Sie Ihren endgültigen Bericht zur abschließenden Beurteilung an den Vorstand/die Schulleitung (Herrn Stroh) schicken sowie einmal ausdrucken. Ein Stipendium wird nur erteilt, wenn der Bericht mindestens mit befriedigend bewertet wird. Die Arbeiten der Stipendiaten sowie deren Eindrücke und Erfahrungen werden im zweiten Schulhalbjahr der Schulöffentlichkeit bekannt gemacht und/oder in der Schulinfothek zur Ansicht ausgelegt.
Nach der Schule ein Stipendium?

Nach der Schulzeit stehen einem viele Möglichkeiten offen. Manchmal fehlen die finanziellen Mittel, um die beruflichen Wege einzuschlagen, die man gerne gehen würde. Dennoch gibt es Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Mehrere Stiftungen und auch Unternehmen vergeben Stipendien, die sich auf die finanzielle, aber auch auf die ideelle Förderung beziehen können. Kriterien bei der Vergabe sind oft sehr gute schulische Leistungen, besonderes Engagement oder auch der Wunsch, einen Beruf zu ergreifen, bei dem Fachkräftemangel besteht. Wer Interesse hat, kann sich gerne über Möglichkeiten und Wege beraten lassen.

Stipendienplätze zum Studiengang

Auf dieser Seite finden Sie mit wenigen Klicks, Stipendienprogramme und Studiengänge, die zu Ihnen passen - auf einen Blick. Die Suche dauert nur wenige Minuten und ist komplett kostenlos. Das Angebot umfasst mehr als 16.000 Programme.